Verbandsorgane

Verbandsorgane

Die Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung sowie der Vorstand.

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist die Versammlung aller Verbandsmitglieder. Sie wählt u.a. die Vorstandsmitglieder, fasst Beschlüsse über Satzungsänderungen sowie über Grundsätze der Geschäftspolitik. Des Weiteren beschließt sie über die Festsetzung des Haushaltsplans und alle Angelegenheiten, die ihr vom Vorstand vorgelegt werden.

Vorstand

Der Vorstand wird durch die Verbandsversammlung gewählt. Er besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dessen Stellvertreter und fünf Beisitzern. Der Vorstandsvorsitzende ist Verbandsvorsteher, der stellvertretende
Vorstandsvorsitzende ist stellvertretender Verbandsvorsteher.

Der Vorstand leitet den Verband und berät und beschließt über alle Verbandsangelegenheiten, die nicht durch das Wasserverbandsgesetz oder durch die Verbandssatzung der Verbandsversammlung oder dem Verbandsvorsteher vorbehalten sind. Der Vorstand wirkt mit z.B. bei Satzungsänderungen, entscheidet über die Aufnahme neuer Verbandsmitglieder und erlässt die erforderlichen Anordnungen für die Durchführung von Verbandsaufgaben. Weiterhin trifft der Vorstand Entscheidungen in Rechtsbehelfsverfahren, er übt die Aufsicht über die Verbandsarbeiten aus und stellt den Haushaltsplan auf.

Folgende Mitglieder gehören dem Vorstand derzeit an:

Vorstandsvorsitzender:

Karl-Heinz Austermayer

Stellv. Vorstandsvorsitzender:

Thomas Langerspacher

Beisitzer:

Ernst Kaiser
Michael Lex
Günther Maier
Paul Osenstetter
Johann Purzeller